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Begleitendes Fahren mit 17


Auf Antrag ist in Begleitung eines Erwachsenen das Fahren eines
PKW/PKW + Anhänger (BE) ab dem 17. Lebensjahr möglich:

•Ausbildungsbeginn ab 16½ Jahre
•theoretische Prüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
•praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
•Aushändigen der Fahrerlaubnis ab dem 17. Geburtstag

Bedingungen:
•Fahren nur in Begleitung einer eingetragenen Person in Deutschland erlaubt
•Begleitperson ist mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz des Führerscheins KlasseB
•Begleitperson hat maximal 3 Punkte im VZR/Flensburg
•Mindestalter der Begleitperson ist 30 Jahre


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